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Baumgutachter Albersmeier. Kompetenz für Ihre Bäume.

Verkehrssicherheit

Baumeigentümer sind für den verkehrssicheren Zustand der Bäume verantwortlich. Sie sind grundsätzlich verpflichtet, Schäden durch Bäume an Personen oder Sachen zu verhindern und können für Schäden, die von ihren Bäumen ausgehen, zivil- und strafrechtlich belangt werden.
In regelmäßigen Zeitabständen ist daher eine fachgerechte Baumkontrolle des eigenen Bestands unerlässlich.
Ein allgemeiner Haftungstatbestand der Verkehrssicherungspflichtverletzung existiert ebensowenig wie eine gesetzliche Definition des Begriffs Verkehrssicherungspflicht.
Der Begriff der Verkehrssicherungspflicht ist von der Rechtsprechung entwickelt worden als Teil der allgemeinen Deliktshaftung gemäß § 823 BGB bzw., soweit die Verkehrssicherungspflicht hoheitlich wahrzunehmen ist, auch der Amtshaftung nach § 839 BGB. Danach hat jeder, der einen Verkehr eröffnet oder Gefahrenquellen schafft oder für sie verantwortlich ist, notwendige Schutzvorkehrungen gegen die daraus für Dritte resultierenden Risiken zu treffen. 
Grundlage für alle Baumkontrollen ist die FLL Baumkontrollrichtline in ihrer jeweils aktuellen Fassung.

Gehölzwertermittlung

„Ein Baum ist ein werterheblicher Faktor des Grundstücks, auf dem er wächst (…) Wird er zerstört oder beschädigt, so wird in die Substanz des Grundstücks eingegriffen („Kastanienbaum-Urteil 13.05.1975)"

Artenschutzrechtliche Untersuchungen

Sehr häufig sind Alt und Archebäume Lebensraum für besonders und streng geschützte Arten.

Baum und Baustelle

Bei Baumaßnahmen im Hoch- und Tiefbau auf Grundstücken mit bestehendem Baumbestand gibt es immer wieder Konfliktpotenzial, wenn der Baumbestand zu erhalten ist.